Duden - Das Herkunftswörterbuch
Sache
Sache:Das im heutigen Sprachgebrauch gewöhnlich im allgemeinen Sinne von »Ding, Gegenstand, Angelegenheit« verwendete Wort stammt aus der germ. Rechtssprache und bezeichnete ursprünglich die Rechtssache, den Rechtsstreit vor Gericht. Zur Bedeutungsentwicklung von »Rechtssache, Prozess« zu »Sache, Angelegenheit« vgl. z. B. frz. chose »Sache, Angelegenheit«, dem lat. causa »Rechtssache, Rechtsstreit« zugrunde liegt (beachte auch die Bedeutungsgeschichte von »Ding«, das ursprünglich »Gericht« bedeutete). – Mhd. sache, ahd. sahha »Rechtssache, Rechtsstreit; Angelegenheit, Ding; Ursache, Grund«, niederl. zaak »Sache, Angelegenheit, Geschäft«, aengl. sacu »Rechtsstreit, Prozess; Fehde«, schwed. sak »Rechtssache; Sache, Angelegenheit, Ding« gehören zu dem im Mhd. untergegangenen starken Verb ahd. sahhan »prozessieren; streiten; schelten« (s. den Artikel ↑ "Widersacher"), got. sakan »streiten; schelten«, aengl. sacan »anklagen; streiten, prozessieren; tadeln«. Dieses Verb steht im Ablaut zu dem unter ↑ "suchen" behandelten Verb und bedeutete ursprünglich »eine Spur verfolgen, (einen Täter) suchen«. – Die alte rechtliche Geltung von »Sache« ist heute noch deutlich erkennbar in der Zusammensetzung Sachwalter »‹Rechts›anwalt, Verteidiger« (mhd. sachwalter), beachte auch die Formel »in Sachen« (X gegen Y). Verblasst ist dagegen der rechtliche Sinn in Wendungen wie »gemeinsame Sache machen« und in Zusammensetzungen wie »Hauptsache« (vgl. ↑ "Haupt") und »Ursache« (s. d.). – Abl. : sachlich »die Sache betreffend, zur Sache gehörig; unvoreingenommen« (1. Hälfte des 19. Jh.s), dazu Sachlichkeit und versachlichen; sächlich »mit neutralem Geschlecht« (18. Jh. in der Bedeutung »die Sache betreffend« und als grammatischer Terminus; in der ersten Bedeutung durch »sachlich« ‹s. o.› verdrängt). – Groß ist die Zahl der Zusammensetzungen mit »Sache« als Bestimmungs- oder als Grundwort, beachte z. B. »sachgemäß, sachdienlich, Sachlage, Sachverhalt, Sachverständiger« und »Ansichtssache, Dienstsache, Nebensache«.
Sache:Das im heutigen Sprachgebrauch gewöhnlich im allgemeinen Sinne von »Ding, Gegenstand, Angelegenheit« verwendete Wort stammt aus der germ. Rechtssprache und bezeichnete ursprünglich die Rechtssache, den Rechtsstreit vor Gericht. Zur Bedeutungsentwicklung von »Rechtssache, Prozess« zu »Sache, Angelegenheit« vgl. z. B. frz. chose »Sache, Angelegenheit«, dem lat. causa »Rechtssache, Rechtsstreit« zugrunde liegt (beachte auch die Bedeutungsgeschichte von »Ding«, das ursprünglich »Gericht« bedeutete). – Mhd. sache, ahd. sahha »Rechtssache, Rechtsstreit; Angelegenheit, Ding; Ursache, Grund«, niederl. zaak »Sache, Angelegenheit, Geschäft«, aengl. sacu »Rechtsstreit, Prozess; Fehde«, schwed. sak »Rechtssache; Sache, Angelegenheit, Ding« gehören zu dem im Mhd. untergegangenen starken Verb ahd. sahhan »prozessieren; streiten; schelten« (s. den Artikel ↑ "Widersacher"), got. sakan »streiten; schelten«, aengl. sacan »anklagen; streiten, prozessieren; tadeln«. Dieses Verb steht im Ablaut zu dem unter ↑ "suchen" behandelten Verb und bedeutete ursprünglich »eine Spur verfolgen, (einen Täter) suchen«. – Die alte rechtliche Geltung von »Sache« ist heute noch deutlich erkennbar in der Zusammensetzung Sachwalter »‹Rechts›anwalt, Verteidiger« (mhd. sachwalter), beachte auch die Formel »in Sachen« (X gegen Y). Verblasst ist dagegen der rechtliche Sinn in Wendungen wie »gemeinsame Sache machen« und in Zusammensetzungen wie »Hauptsache« (vgl. ↑ "Haupt") und »Ursache« (s. d.). – Abl. : sachlich »die Sache betreffend, zur Sache gehörig; unvoreingenommen« (1. Hälfte des 19. Jh.s), dazu Sachlichkeit und versachlichen; sächlich »mit neutralem Geschlecht« (18. Jh. in der Bedeutung »die Sache betreffend« und als grammatischer Terminus; in der ersten Bedeutung durch »sachlich« ‹s. o.› verdrängt). – Groß ist die Zahl der Zusammensetzungen mit »Sache« als Bestimmungs- oder als Grundwort, beachte z. B. »sachgemäß, sachdienlich, Sachlage, Sachverhalt, Sachverständiger« und »Ansichtssache, Dienstsache, Nebensache«.