Duden - Das Herkunftswörterbuch
rügen
Rüge:Mhd. rüege, ruoge »gerichtliche Anklage, Anzeige; gerichtliche Strafe; Tadel; Gerichtsbarkeit«, mnd. wrōge »Anklage; Tadel«, got. wrōhs »Anklage, Klage«, aisl. rōg »Zank, Streit; Verleumdung« haben keine sicheren außergerm. Beziehungen. Während »Rüge« im heutigen Sprachgebrauch nur noch im Sinne von »Tadel« verwendet wird, war es früher ein wichtiges Rechtswort und bezeichnete die Anzeige eines Vergehens vor Gericht, dann auch die Bestrafung des Vergehens sowie die Gerichtsbarkeit. – Zum Substantiv stellt sich das Verb rügen: mhd. rüegen, ruogen, ahd. ruogen »anklagen, beschuldigen; tadeln; gerichtlich anzeigen; mitteilen, melden«, got. wrōhjan »anklagen, beschuldigen«, aengl. wrœ̄gan »anklagen, rügen«, schwed. röja »verraten«.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: rügen