Duden - Das Herkunftswörterbuch
reklamieren
reklamieren»Einspruch erheben, Beschwerde führen, dass etwas nicht so ist, wie man es erwarten darf; ‹zurück›fordern«: Das seit dem 17. Jh. bezeugte, aus der Rechtssprache stammende Verb ist wie gleichbed. frz. réclamer aus lat. re-clamare »dagegenschreien, laut Nein rufen, widersprechen, Einwendungen machen« entlehnt. Dies ist eine Bildung aus lat. re- »zurück, wieder« (↑ "re...", ↑ "Re...") und lat. clamare »laut rufen, schreien usw.« (verwandt mit lat. clarus »laut, schallend; hell, klar«, vgl. den Artikel ↑ "klar"). – Abl. : Reklamation »Beanstandung, Beschwerde« (18. Jh.; aus lat. reclamatio »das Gegengeschrei, das Neinrufen«). – Vgl. noch die auf anderen Bildungen mit lat. clamare beruhenden Fremdwörter ↑ "deklamieren" und ↑ "Proklamation", ↑ "proklamieren".
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