Duden - Das Herkunftswörterbuch
Rat
Rat:Das altgerm. Wort mhd. , ahd. rāt, niederl. raad, aengl. ræ̅d, schwed. råd gehört zu dem unter ↑ "raten" behandelten Verb. Es wurde ursprünglich im Sinne von »Mittel, die zum Lebensunterhalt notwendig sind« verwendet. In dieser Bedeutung steckt »Rat« in ↑ "Vorrat" und ↑ "Unrat" sowie in der Kollektivbildung ↑ "Gerät" (s. auch Hausrat ‹↑ "Haus"›). Daraus entwickelte sich der Wortgebrauch im Sinne von »Besorgung der notwendigen Mittel« und weiterhin im Sinne von »Beschaffung, Abhilfe, Fürsorge«, beachte dazu ↑ "Heirat" (eigentlich »Hausbesorgung«). Daran schließt sich die Verwendung von »Rat« im Sinne von »gut gemeinter Vorschlag, Unterweisung, Empfehlung« an, beachte dazu ratsam »empfehlenswert« (16. Jh., früher auch »Rat erteilend«) und Ratschlag (s. u.). Bereits seit ahd. Zeit wird »Rat« auch im Sinne von »Beratung, beratende Versammlung« gebraucht, beachte dazu z. B. die Zusammensetzungen »Familienrat, Stadtrat, Rathaus«. Von diesem Wortgebrauch geht die Verwendung von »Rat« im Sinne von »Angehöriger einer Ratsversammlung, Ratgeber« und dann als Titel aus, beachte z. B. »Geheimrat, Regierungsrat, Studienrat« und »Rätestaat«. – Zus. : Ratschlag »gut gemeinter Vorschlag« (15. Jh., früher auch »Beratung, Beschluss«); ratschlagen »beraten« (mhd. rātslagen, ahd. rātslagōn, eigentlich »den Beratungskreis schlagen, den Kreis für die Beratung abgrenzen«), dazu beratschlagen (16. Jh.).
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