Duden - Das Herkunftswörterbuch
Räson
Räson:Das seit dem 17. Jh. bezeugte Fremdwort ist aus frz. raison »Vernunft, Verstand; Grund, Rechtfertigung; Recht; Grundsatz«, das auf lat. ratio (Akkusativ: rationem) »Berechnung; Erwägung; Denken, Vernunft usw.« zurückgeht (vgl. den Artikel ↑ "Rate"), entlehnt. In der Bedeutung »Vernunft, Einsicht« lebt »Räson« nur noch in Wendungen wie »jemanden zur Räson bringen« oder »Räson annehmen« fort. An die Bedeutung »Grundsatz; berechtigter Anspruch« schließt sich die Zusammensetzung Staatsräson zur Bezeichnung des nationalstaatlichen Rechtsgrundsatzes, dass private Interessen den staatlichen Interessen unterzuordnen sind, an.
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