Duden - Das Herkunftswörterbuch
Prokura
Prokura:Der Ausdruck für »Handlungsvollmacht« wurde um 1600 aus der it. Kaufmannssprache ins Dt. übernommen (vgl. zu anderen Entlehnungen in diesem Bereich den Artikel 2↑ "Bank"). It. procura, das auch in der formelhaften Wendung per procura »in Vollmacht« (bei Unterschriften) – meist abgekürzt zu pp. oder ppa. – bei uns erscheint, gehört zu it. procurare (< lat. pro-curare) »Sorge tragen, pflegen; verwalten, Geschäftsführer sein« (vgl. 1↑ "pro...", ↑ "Pro..." und ↑ "Kur"). – Dazu: Prokurist »Handlungsbevollmächtigter« (Neubildung des 18. Jh.s).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Prokura