Duden - Das Herkunftswörterbuch
plädieren
plädieren»vor Gericht die Interessen der Anklage (als Staatsanwalt) oder des Angeklagten (als Verteidiger) in den Schlussvorträgen der Hauptverhandlung vertreten«: Das Verb wurde im 18. Jh. in der Rechtssprache aus frz. plaider »vor Gericht verhandeln« entlehnt. Es drang dann auch in die Gemeinsprache und wird dort im Sinne von »sich für etwas aussprechen, etwas befürworten« verwendet. Frz. plaider ist eine Ableitung von frz. plaid (afrz. plait) »Rechtsversammlung; Klage; Prozess«, das auf lat. placitum »Überzeugung, geäußerte Willensmeinung« zurückgeht. Stammwort ist lat. placere »gefallen; für gut befinden, für etwas stimmen« (vgl. ↑ "Plazet"). – Dazu: Plädoyer »Schlussvortrag des Staatsanwaltes oder Verteidigers vor Gericht« (18. Jh.; aus gleichbed. frz. plaidoyer).
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