Duden - Das Herkunftswörterbuch
Pflicht
Pflicht:Das westgerm. Substantiv mhd. , ahd. pflicht, niederl. plicht, engl. plight ist eine Bildung zu dem unter ↑ "pflegen" (ursprünglich »für etwas einstehen«) behandelten Verb. Das von »Pflicht« abgeleitete Verb älter nhd. pflichten »in einem Dienstverhältnis stehen, in ein Dienstverhältnis nehmen« (mhd. pflichten) ist bewahrt in beipflichten »zustimmen, recht geben« und verpflichten »in Dienst nehmen, durch ein Versprechen binden«, dazu Verpflichtung. Die Adjektivbildung »pflichtig« »verpflichtet, abhängig« (mhd. pflichtic) ist heute nur noch in Zusammensetzungen gebräuchlich, beachte z. B. »dienstpflichtig«.
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