Duden - Das Herkunftswörterbuch
pfänden
Pfand:Die Herkunft des nur dt. und niederl. Wortes (mhd. , ahd. pfant, mnd. pant, niederl. pand) ist unklar. Die nord. Sippe von schwed. pant »Pfand« stammt aus dem Mnd. – Vielleicht ist »Pfand« aus einem mlat. * pantum entlehnt, das auf lat. * panctum, einer Nebenform von lat. pactum »Übereinkommen, Vertrag, Abmachung« (↑ "Pakt"), beruhen könnte, vgl. das zugrunde liegende Verb lat. pangere »befestigen; festsetzen; verfassen«. – Von »Pfand«, das die zur Sicherung einer Verpflichtung gegebene Sache bezeichnet, ist das Verb pfänden (mhd. pfenden, ahd. nur im 2. Partizip gifantōt) abgeleitet, beachte die Präfixbildung verpfänden »zum Pfand geben« (mhd. verpfenden).
Die Zusammensetzung Unterpfand (mhd. underpfant) war ursprünglich ein Rechtsausdruck und bezeichnete das Pfand, das der Pfandempfänger dem Verpfändenden belässt.
Heute wird »Unterpfand« nur noch in gehobener Sprache im Sinne von »Beweis, Zeichen dafür, dass etwas anderes besteht, Gültigkeit hat« verwendet.
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