Duden - Das Herkunftswörterbuch
parteiisch
Partei:Das seit mhd. Zeit als partīe »Abteilung; Personenverband« bezeugte Wort bezeichnet zunächst allgemein eine Gruppe von Personen, die sich zusammenschließen, um gemeinsame Interessen und Zwecke zu verfolgen. Insbesondere gilt es dann im Sinne von »politische Organisation«. Ferner bezeichnet man mit »Partei« die Gegner im Zivilprozess (beachte die Zusammensetzung »Prozesspartei«) und die innerhalb einer größeren Wohngemeinschaft lebenden Mitmieter (beachte die Zusammensetzung »Mietpartei«), auch dann, wenn diese Parteien jeweils nur aus Einzelpersonen bestehen. Beachte dazu auch Wendungen wie »Partei ergreifen« »sich auf jemandes Seite stellen«. – »Partei« ist identisch mit dem später entlehnten ↑ "Partie". Beide stammen aus frz. partie »Teil; Anteil; Abteilung; Gruppe; Beteiligung usw.«, das von frz. partir (< vlat. * partire = klass. -lat. partiri) »teilen, trennen usw.« abgeleitet ist. – Das zugrunde liegende lat. Stammwort pars (partis) »Teil, Anteil; Abteilung; Partei usw.« ist auch sonst mit zahlreichen Ableitungen und Weiterbildungen in unserem Wortschatz vertreten.
Vgl. hierzu im Einzelnen die Fremdwörter ↑ "Part", ↑ "partial", ↑ "partiell", ↑ "Partikel", ↑ "Parzelle", ↑ "Partitur", ↑ "Partizip", ↑ "Partisan", ↑ "Partner", ↑ "Party", ↑ "apart", ↑ "Apartheid", ↑ "Appartement", ↑ "Apartment", ↑ "Portion", ↑ "Proportion". – Ableitungen und Zusammensetzungen: parteiisch »voreingenommen, befangen, nicht objektiv« (15. Jh.), unparteiisch »neutral, objektiv« (15. Jh.); parteilich »eine Partei betreffend« (16. Jh.); Parteibuch (20. Jh.), Parteigenosse (19. Jh.), Parteitag (20. Jh.).
Partei:Das seit mhd. Zeit als partīe »Abteilung; Personenverband« bezeugte Wort bezeichnet zunächst allgemein eine Gruppe von Personen, die sich zusammenschließen, um gemeinsame Interessen und Zwecke zu verfolgen. Insbesondere gilt es dann im Sinne von »politische Organisation«. Ferner bezeichnet man mit »Partei« die Gegner im Zivilprozess (beachte die Zusammensetzung »Prozesspartei«) und die innerhalb einer größeren Wohngemeinschaft lebenden Mitmieter (beachte die Zusammensetzung »Mietpartei«), auch dann, wenn diese Parteien jeweils nur aus Einzelpersonen bestehen. Beachte dazu auch Wendungen wie »Partei ergreifen« »sich auf jemandes Seite stellen«. – »Partei« ist identisch mit dem später entlehnten ↑ "Partie". Beide stammen aus frz. partie »Teil; Anteil; Abteilung; Gruppe; Beteiligung usw.«, das von frz. partir (< vlat. * partire = klass. -lat. partiri) »teilen, trennen usw.« abgeleitet ist. – Das zugrunde liegende lat. Stammwort pars (partis) »Teil, Anteil; Abteilung; Partei usw.« ist auch sonst mit zahlreichen Ableitungen und Weiterbildungen in unserem Wortschatz vertreten.
Vgl. hierzu im Einzelnen die Fremdwörter ↑ "Part", ↑ "partial", ↑ "partiell", ↑ "Partikel", ↑ "Parzelle", ↑ "Partitur", ↑ "Partizip", ↑ "Partisan", ↑ "Partner", ↑ "Party", ↑ "apart", ↑ "Apartheid", ↑ "Appartement", ↑ "Apartment", ↑ "Portion", ↑ "Proportion". – Ableitungen und Zusammensetzungen: parteiisch »voreingenommen, befangen, nicht objektiv« (15. Jh.), unparteiisch »neutral, objektiv« (15. Jh.); parteilich »eine Partei betreffend« (16. Jh.); Parteibuch (20. Jh.), Parteigenosse (19. Jh.), Parteitag (20. Jh.).