Duden - Das Herkunftswörterbuch
mundtot
mundtot:Das seit dem 17. Jh. bezeugte Adjektiv enthält als Bestimmungswort das unter ↑ "Vormund" behandelte Substantiv älter nhd. Mund »Schutz, Vormundschaft«. Es war zunächst ein Rechtsausdruck und bedeutete »unfähig, Rechtshandlungen vorzunehmen«, dann wurde es volksetymologisch nach der Körperteilbezeichnung »Mund« umgedeutet und im Sinne von »zum Schweigen gebracht« verwendet.
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