Duden - Das Herkunftswörterbuch
Mündel
Mündel»minderjährige oder entmündigte volljährige Person, die unter Vormundschaft steht«: Das seit dem 16. Jh. bezeugte Rechtswort ist von dem unter ↑ "Vormund" behandelten Substantiv älter nhd. Mund »Schutz, Vormundschaft« abgeleitet.
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