Duden - Das Herkunftswörterbuch
Mandant
Mandat»Auftrag, ‹Vertretungs›vollmacht; Amt eines ‹gewählten› Abgeordneten«: Das Wort wurde in der Kanzleisprache des 14. Jh.s aus lat. mandatum »Auftrag, Weisung« entlehnt, dem substantivierten Part. Perf. von lat. mandare »übergeben, anvertrauen; beauftragen«. Aus dessen Part. Präs. , lat. mandans, stammt das jüngere Fremdwort Mandant »Auftrag-, Vollmachtgeber (besonders eines Rechtsanwaltes)«. – Lat. mandare ist wohl eine Bildung aus lat. manus »Hand« (vgl. ↑ "manuell") und lat. dare »geben« (vgl. ↑ "Datum") und bedeutet dann eigentlich »in die Hand geben«. Dazu gehört lat. com-mendare »anvertrauen, übergeben; Weisung geben«, das Ausgangspunkt für die Fremdwörter ↑ "kommandieren", ↑ "Kommandant", ↑ "Kommando" und ↑ "Kommodore" ist.
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