Duden - Das Herkunftswörterbuch
Legitimation
legitim»gesetzmäßig, rechtmäßig, gesetzlich anerkannt«: Das Wort der Rechtssprache wurde im 18. Jh. aus gleichbed. lat. legitimus entlehnt. Dies ist eine Bildung zu lat. lex (legis) »Gesetz« (vgl. ↑ "legal"). – Dazu stellt sich als Gegenbildung illegitim »gesetzwidrig, gesetzlich nicht anerkannt« (18. Jh.; aus lat. il-legitimus); ferner gehören dazu Legitimation »Echtheitserklärung; ‹Rechts›ausweis; rechtliche Anerkennung« (17. Jh.; aus frz. légitimation, zu frz. légitime) und legitimieren »beglaubigen; für gesetzmäßig erklären; rechtlich anerkennen«, auch reflexiv »sich legitimieren« »sich ausweisen« (16. Jh.; aus mlat. legitimare »rechtlich anerkennen«).
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