Duden - Das Herkunftswörterbuch
Legislative
legislativ»gesetzgebend«: Das Adjektiv wurde im 19. Jh. aus gleichbed. frz. législatif übernommen, beachte dazu die Substantivierung Legislative »gesetzgebende Versammlung; gesetzgebende Gewalt« (nach frz. assemblée législative). Frz. législatif ist eine Bildung zu frz. législation »Gesetzgebung« (< lat. legislatio) oder frz. législateur »Gesetzgeber« (< mlat. legislator). Auszugehen ist von lat. legem ferre »ein Gesetz einbringen« (vgl. zu lat. lex »Gesetz« den Artikel ↑ "legal" und zu lat. ferre ‹2. Part. latum› »tragen, bringen« den Artikel ↑ "gebären").
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