Duden - Das Herkunftswörterbuch
legal
legal»gesetzlich, gesetzmäßig«: Das Adjektiv wurde im 17. Jh. aus gleichbed. lat. legalis entlehnt, auf das auch frz. loyal (↑ "loyal", ↑ "Loyalität") zurückgeht. Die Gegenbildung illegal »ungesetzlich, unrechtmäßig« erscheint im 18. Jh. – Lat. legalis ist von lat. lex (legis) »Gesetz (als Satzung und Einzelbestimmung)« abgeleitet, das vermutlich mit einer Bedeutung »Sammlung (der Vorschriften)« zu lat. legere »sammeln; auslesen, auswählen; lesen« gehört (vgl. hierüber den Artikel ↑ "Legion"). Andere wichtige Ableitungen von lat. lex sind: lat. legitimus »gesetzmäßig, gesetzlich anerkannt« (↑ "legitim", ↑ "Legitimation", ↑ "legitimieren") und lat. legare »jemanden aufgrund eines Gesetzes oder einer vertraglichen Bindung zu etwas abordnen, bestimmen; eine gesetzliche Verfügung treffen«. Letzteres ist Quelle für die Fremdwörter ↑ "delegieren", ↑ "Delegierte", ↑ "Delegation" und ↑ "Kollege", ↑ "kollegial". – Vgl. auch die Artikel ↑ "Privileg" und ↑ "...lei".
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