Duden - Das Herkunftswörterbuch
Lautsprecher
laut:Das westgerm. Adjektiv mhd. lūt, ahd. ‹h›lūt, niederl. luid, engl. loud geht zurück auf eine Partizipialbildung zu der idg. Verbalwurzel * k̑leu- »hören« und bedeutet demnach eigentlich »gehört«. In anderen idg. Sprachen entsprechen z. B. griech. klytós »berühmt« und lat. in-clutus »berühmt« (eigentlich »gehört, kund, bekannt«). Zu dieser Wurzel gehört aus dem germ. Sprachbereich auch das unter ↑ "Leumund" (eigtl. »‹guter› Ruf«) behandelte Wort. Auf einer s-Erweiterung beruht die Wortgruppe von ↑ "lauschen". – Das Substantiv Laut (mhd. lūt) bezeichnete zunächst das mit dem Gehör Wahrnehmbare, eine hörbare Äußerung, dann auch den Inhalt eines ‹vorgelesenen› Schriftstückes, beachte z. B. die Zusammensetzung »Wortlaut« und die Formel mhd. nāch lūt »nach dem Inhalt«, aus der sich die Präposition laut »gemäß, entsprechend« entwickelt hat. In der Grammatikersprache bezeichnet »Laut« das nicht mehr zerlegbare Element eines Wortes, beachte z. B. »Gaumenlaut, Lippenlaut, Lautgesetz, Lautverschiebung«, ferner auch »Ablaut, Umlaut«. – Verbalableitungen vom Adjektiv sind lauten »klingen, sich anhören; zum Inhalt haben, besagen« (mhd. lūten, ahd. ‹h›lūtēn, beachte auch verlauten) und läuten »klingeln; (Glocken) ertönen lassen« (mhd. liuten, ahd. ‹h›lūt‹t›an). – Veraltet ist heute die Bildung »lautbar« »bekannt«, von der das Verb verlautbaren »bekannt werden oder machen« (mhd. verlūtbæ̅ren) abgeleitet ist. – Zus. : Lautsprecher (1. Hälfte des 20. Jh.s; Lehnübersetzung von engl. loudspeaker).
sprechen:
Das westgerm. starke Verb, zu dem als Substantive ↑ "Sprache", ↑ "Spruch" und die Zusammensetzung ↑ "Sprichwort" gehören, lautet mhd. sprechen, ahd. sprehhan, niederl. spreken, aengl. sprecan. Es ist nicht sicher erklärt; möglicherweise besteht Verwandtschaft mit aisl. , schwed. spraka »knistern, prasseln«, sodass »sprechen« ursprünglich vielleicht ein lautmalendes Wort war. Unklar bleibt auch das Verhältnis zu den r-losen Verben ahd. spehhan, aengl. specan, engl. to speak »sprechen«. – Abl. : Sprecher »Sprechender; Wortführer einer Gruppe« (mhd. sprechæ̅re, spätahd. sprehhari; die ältere Bildung ahd. ‹furi›sprehho lebt noch in schweiz. Fürsprech »Rechtsanwalt« fort), dazu der Gerätename Lautsprecher (↑ "laut"). – Zus. : absprechen (spätmhd. für »aberkennen«; »verabreden, vereinbaren«), dazu Absprache »Vereinbarung« (18. Jh.), und absprechend »ungünstig urteilend« (18. Jh.); ansprechen »anreden, bitten; gefallen« (mhd. anesprechen, ahd. anasprehhan), dazu Ansprache »kurze Rede« (älter nhd. für »Anspruch, Anklage«, wie mhd. ansprāche, ahd. anasprāhha), Anspruch »rechtliche Forderung« (mhd. anspruch) und ansprechend »wohlgefällig« (um 1800); zu veraltetem einsprechen »hineinreden, widersprechen« (spätmhd. īnsprechen) stellt sich Einspruch »Widerrede« (16. Jh.), »gerichtliche Beschwerde« (18. Jh.); zusprechen »trösten, ermuntern, beruhigen; gerichtlich zuerkennen; (Trank und Speise) genießen« (mhd. zuosprechen »zu jemandem sprechen, anklagen«), dazu Zuspruch »Trost; Zulauf« (17. Jh.). Präfixbildungen: besprechen »über etwas beratend reden« (im 20. Jh. »ein Buch, eine Aufführung besprechen« »rezensieren«), dazu Besprechung (18. Jh.); entsprechen »gemäß sein« (mhd. entsprechen »entgegnen, antworten«; im 16. Jh. südwestd. ‹wohl nach dem Vorbild von frz. répondre› »gemäß sein«, im 18. Jh. in dieser Bedeutung schriftsprachlich), dazu das adjektivische 1. Part. entsprechend (19. Jh.); versprechen »zusichern; hoffen, erwarten lassen«, reflexiv »versehentlich falsch sprechen« (mhd. versprechen, ahd. farsprehhan in teilweise abweichenden Bedeutungen), dazu Versprechen »Zusicherung« (substantivierter Infinitiv, 16. Jh.) und gleichbedeutend Versprechung (spätmhd. versprechunge; heute meist im Plural gebraucht).
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