Duden - Das Herkunftswörterbuch
kräftigen
Kraft:Das altgerm. Wort mhd. , ahd. kraft, niederl. kracht, engl. (mit der Bedeutung »Geschicklichkeit, Fertigkeit, List, Kunst, Handwerk«) craft, schwed. kraft gehört zu der unter ↑ "Kringel" dargestellten Wortgruppe der idg. Wurzel * ger- »drehen, winden, sich zusammenziehen, verkrampfen« (vgl. ↑ "Krapfen", ↑ "Krampf"). Für den Begriff »Kraft« war demnach die Vorstellung des Anspannens der Muskeln bestimmend. – In der Rechtssprache hat »Kraft« die Bedeutung »Gültigkeit«, beachte dazu »rechtskräftig« »rechtsgültig« und die Wendungen »außer Kraft setzen«, »in Kraft treten oder bleiben« usw. – Aus den Verbindungen »in Kraft«, »durch Kraft«, »aus Kraft« oder dgl. entwickelte sich im 16. Jh. in der Kanzleisprache die Verwendung von kraft (= Dativ Singular von »Kraft«) als Präposition, beachte z. B. »kraft meines Amtes, kraft des Gesetzes«. – Abl. : verkraften ugs. für »mit etwas fertig werden, vertragen können«, veraltet für »motorisieren« (20. Jh.); entkräften »schwächen; ungültig machen, widerlegen« (18. Jh.; früher gewöhnlich verkräften, mhd. verkreften »schwächen«); kräftig (mhd. kreftic, ahd. chreftīg »kraftvoll, stark; wirksam; gewaltig, groß; reichlich; gültig«), dazu kräftigen »stärken« (mhd. kreftigen, ahd. chreftigōn), beachte auch bekräftigen (16. Jh.). Zus. : Kraftausdruck (Anfang des 19. Jh.s); Kraftbrühe (um 1800); Kraftfahrzeug (20. Jh.; Ersatzwort für »Automobil«); Kraftfeld (↑ "Feld"); Kraftrad (20. Jh.; Ersatzwort für »Motorrad«; in der Heeressprache zu Krad gekürzt); Kraftwagen (20. Jh.; wie auch »Kraftfahrzeug« Ersatzwort für »Automobil«; heute dafür gewöhnlich nur »Wagen«); Kraftwerk (20. Jh.).
Kraft:Das altgerm. Wort mhd. , ahd. kraft, niederl. kracht, engl. (mit der Bedeutung »Geschicklichkeit, Fertigkeit, List, Kunst, Handwerk«) craft, schwed. kraft gehört zu der unter ↑ "Kringel" dargestellten Wortgruppe der idg. Wurzel * ger- »drehen, winden, sich zusammenziehen, verkrampfen« (vgl. ↑ "Krapfen", ↑ "Krampf"). Für den Begriff »Kraft« war demnach die Vorstellung des Anspannens der Muskeln bestimmend. – In der Rechtssprache hat »Kraft« die Bedeutung »Gültigkeit«, beachte dazu »rechtskräftig« »rechtsgültig« und die Wendungen »außer Kraft setzen«, »in Kraft treten oder bleiben« usw. – Aus den Verbindungen »in Kraft«, »durch Kraft«, »aus Kraft« oder dgl. entwickelte sich im 16. Jh. in der Kanzleisprache die Verwendung von kraft (= Dativ Singular von »Kraft«) als Präposition, beachte z. B. »kraft meines Amtes, kraft des Gesetzes«. – Abl. : verkraften ugs. für »mit etwas fertig werden, vertragen können«, veraltet für »motorisieren« (20. Jh.); entkräften »schwächen; ungültig machen, widerlegen« (18. Jh.; früher gewöhnlich verkräften, mhd. verkreften »schwächen«); kräftig (mhd. kreftic, ahd. chreftīg »kraftvoll, stark; wirksam; gewaltig, groß; reichlich; gültig«), dazu kräftigen »stärken« (mhd. kreftigen, ahd. chreftigōn), beachte auch bekräftigen (16. Jh.). Zus. : Kraftausdruck (Anfang des 19. Jh.s); Kraftbrühe (um 1800); Kraftfahrzeug (20. Jh.; Ersatzwort für »Automobil«); Kraftfeld (↑ "Feld"); Kraftrad (20. Jh.; Ersatzwort für »Motorrad«; in der Heeressprache zu Krad gekürzt); Kraftwagen (20. Jh.; wie auch »Kraftfahrzeug« Ersatzwort für »Automobil«; heute dafür gewöhnlich nur »Wagen«); Kraftwerk (20. Jh.).