Duden - Das Herkunftswörterbuch
Konvention
Konvention:Das Fremdwort erscheint zuerst im 17. Jh. als staatsrechtlicher Terminus im Sinne von »Abkommen, Vertrag im öffentlichen und staatlichen Interesse«. Danach bezeichnet es heute speziell eine zwischenstaatliche Übereinkunft zur Wahrung bestimmter völkerrechtlicher Grundsätze. Aber auch im Privatrecht hat das Wort eine Rolle gespielt, wie noch die dazugehörige zusammengesetzte Bildung Konventionalstrafe »vereinbarte Geldbuße für den Fall der Nichterfüllung eines Vertrages« (18. Jh.) zeigt. Seit dem 18. Jh. wird »Konvention« auch allgemein im Sinne von »Übereinkunft, Herkommen, Brauch« (dazu »konventionell«, s. u.) verwendet. Das Wort ist in allen seinen Bedeutungen aus frz. convention entlehnt, das auf lat. conventio »Zusammenkunft; Übereinkunft« zurückgeht.
Dies gehört zu lat. con-venire »zusammenkommen« (vgl. ↑ "Konvent"). – Abl. : konventionell »herkömmlich« (18. Jh.; aus gleichbed. frz. conventionnel).
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