Duden - Das Herkunftswörterbuch
Konsul
Konsul:Die Bezeichnung für den Vertreter eines Staates, der mit der Wahrnehmung bestimmter (besonders wirtschaftlicher) Interessen in einem anderen Staat beauftragt ist, entspricht formal dem Titel der höchsten Beamten in der altrömischen Republik, lat. consul. Die Bedeutung »Handlungsbevollmächtigter einer Nation«, wie sie schon im Mittelalter vorkommt (in dt. Quellen seit dem 15. Jh. bezeugt), scheint im Gebiet des Mittelmeeres aufgekommen zu sein. – Lat. consul (ältere Form co‹n›sol) gehört wohl zum Verb consulere »um Rat fragen, sich beraten; überlegen, Fürsorge treffen« und bezeichnet demnach eigentlich den Beamten, der sich (in wichtigen Angelegenheiten) mit dem Senat (bzw. mit dem Volk) berät. Beachte in diesem Zusammenhang auch die Iterativbildung zu consulere, lat. consultare »um Rat fragen, sich beraten; reiflich überlegen«, die in ↑ "konsultieren", ↑ "Konsultation" erscheint.
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