Duden - Das Herkunftswörterbuch
konstitutionell
Konstitution:Das Fremdwort erscheint zuerst im 16. Jh. als staatspolitischer Fachausdruck mit der Bedeutung »Staatsverfassung«. Es ist als solcher – wie entsprechend frz. constitution (s. unten »konstitutionell«) – aus gleichbed. lat. constitutio (eigentlich »die Hinstellung, die Einrichtung usw.«) entlehnt. Die heute allgemein übliche Bedeutung »körperliche oder seelische Verfassung«, in der das Wort seit dem 17. Jh. zunächst in der Zusammensetzung »Leibeskonstitution« verwendet wird, ist ebenfalls schon im Lat. vorgegeben. Lat. constitutio gehört zu lat. con-stituere »feststehen machen, aufstellen, einrichten usw.«, einer Bildung zu lat. statuere »aufstellen« (vgl. ↑ "kon...", ↑ "Kon..." und zum Stammwort den Artikel ↑ "Statut"). – Dazu stellt sich das Adjektiv konstitutionell »durch Staatsverfassung gebunden, eingeschränkt«, das Ende des 18. Jh.s aus gleichbed. frz. constitutionnel übernommen wurde.
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