Duden - Das Herkunftswörterbuch
Klientel
Klient»Kunde (eines Rechtsanwaltes, Steuerberaters o. Ä.)«: Das seit dem 16. Jh. bezeugte Fremdwort ist aus lat. cliens (clientis) »der Hörige« entlehnt.
Speziell bezeichnete das lat. Wort den sich an einen ↑ "Patron" schutzeshalber Anschließenden, also den Schutzbefohlenen einer Sippe. Das Verhältnis des Schutzbefohlenen zum Patron, die Schutzherrschaft wurde mit dem abgeleiteten Substantiv lat. clientela bezeichnet, das dann auch im Sinne von »Gesamtheit der Klienten« verwendet wurde.
Das daraus entlehnte Klientel erscheint bei uns im 18. Jh. Heute ist es im Sinne von »Gesamtheit der Kunden eines Rechtsanwaltes o. Ä.« gebräuchlich. – Lat. cliens gehört wahrscheinlich zu dem mit dt. 1↑ "lehnen" urverwandten Verb lat. * clinare »biegen, beugen, neigen« (s. den Artikel ↑ "deklinieren") und bedeutet dann eigentlich etwa »jemand, der Anlehnung gefunden hat«.
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