Duden - Das Herkunftswörterbuch
juristisch
Jurist»Rechtskundiger (mit akademischer Ausbildung)«: Das Fremdwort wurde bereits in mhd. Zeit (mhd. juriste) aus mlat. iurista entlehnt, das zu lat. ius (iuris) »Recht« gehört.
Über weitere Zusammenhänge vgl. ↑ "Jura". – Dazu das Adjektiv juristisch »rechtswissenschaftlich; das Recht betreffend« (15./16. Jh.) und das im 16. Jh. gebildete Substantiv Juristerei »Rechtswissenschaft«, das der Umgangssprache angehört; dafür fachsprachlich Jurisprudenz (18. Jh., aus lat. iuris prudentia »Rechtsgelehrsamkeit«).
Jurist»Rechtskundiger (mit akademischer Ausbildung)«: Das Fremdwort wurde bereits in mhd. Zeit (mhd. juriste) aus mlat. iurista entlehnt, das zu lat. ius (iuris) »Recht« gehört.
Über weitere Zusammenhänge vgl. ↑ "Jura". – Dazu das Adjektiv juristisch »rechtswissenschaftlich; das Recht betreffend« (15./16. Jh.) und das im 16. Jh. gebildete Substantiv Juristerei »Rechtswissenschaft«, das der Umgangssprache angehört; dafür fachsprachlich Jurisprudenz (18. Jh., aus lat. iuris prudentia »Rechtsgelehrsamkeit«).