Duden - Das Herkunftswörterbuch
Jura
Jura»die Rechte« (als umfassende Bezeichnung aller zur Rechtswissenschaft gehörenden Begriffe und Vorgänge): Das Fremdwort wurde aus dem Lat. übernommen. Lat. iura ist Plural von ius (< alat. ious < * iou̯os) »Recht als Gesamtheit der Gesetze und Satzungen«, das nur spärliche und unsichere Entsprechungen in anderen idg. Sprachen hat. Am ehesten stimmt dazu aind. yōḥ »Heil!«. – Neben den unmittelbar abgeleiteten Neubildungen ↑ "Jurist", ↑ "juristisch", ↑ "Juristerei" gehören zur Sippe von lat. ius noch das Adjektiv iustus »gerecht« (mit der Ableitung iustitia »Gerechtigkeit«, ↑ "Justiz"), das auch im Sinne von »recht, gehörig, billig; gerade« erscheint – wie besonders im Adverb lat. iuste und in mlat. iustare »berichtigen, in die gehörige Ordnung bringen« (↑ "just", ↑ "justieren") –, ferner die Verbalbildung lat. iurare »das Recht durch Schwur bekräftigen, schwören« (↑ "Jury").
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