Duden - Das Herkunftswörterbuch
Junker
jung:Das gemeingerm. Adjektiv mhd. junc, ahd. jung, got. juggs, engl. young, schwed. ung geht, wie z. B. auch das substantivierte Adjektiv lat. iuvencus »junger Stier; junger Mensch«, auf eine Weiterbildung des idg. Adjektivs * i̯uu̯en- »jung« zurück. Beachte z. B. aus anderen idg. Sprachen aind. yúvan- »jung« und lat. iuvenis »jung«, wozu die Komparativbildung iunior »jünger« (↑ "Junior") gehört. Eine alte Substantivbildung zu idg. * i̯uu̯en- »jung« ist das unter ↑ "Jugend" behandelte Wort. – Das Adjektiv »jung« steht zunächst in Opposition zu »alt« und wird ferner im Sinne von »frisch, neu; unreif, unausgegoren, unerfahren« und zeitlich im Sinne von »letzt, spät« gebraucht. – Die substantivierte Form der Junge bildet nicht nur den Gegensatz zu »der Alte«, sondern ist – besonders in nordd. und mitteld. Umgangssprache – auch im Sinne von »Knabe; Sohn« gebräuchlich. Dagegen hat das Junge die Bedeutung »neugeborenes bzw.
junges Tier«. – Abl. : jungen »Junge werfen« (15. Jh.); verjüngen »jung machen«, reflexiv auch »nach oben spitz zulaufen, dünner werden« (16. Jh.; für veraltetes »jüngen«, mhd. jungen, ahd. jungan »jung machen«); Jünger (s. d.); Jüngling (s. d.); jüngst (s. d.). Zus. : Jungbrunnen (mhd. juncbrunne »verjüngender Brunnen«); Jungfrau (mhd. juncvrou‹we›, ahd. juncfrouwa »junge Herrin, Edelfräulein«, dann »junge, noch unverheiratete Frau ‹adligen Geschlechts›« und schließlich »junge, unberührte Frau«; ↑ "Jungfer"), dazu jungfräulich »rein, unberührt« (mhd. juncvrouwelich); Junggeselle (15. Jh.; zunächst in der Bedeutung »junger Handwerksbursche«, dann »‹junger› unverheirateter Mann«); Junker (s. d.).
Junker:
Das Wort hat sich aus mhd. juncherre entwickelt – beachte die entsprechende Entwicklung von niederl. jonker aus mniederl. jonchēre – und bedeutet also eigentlich »junger Herr«. Im Mittelalter bezeichnete es speziell den Edelknaben, den noch nicht zum Ritter geschlagenen jungen Adligen, dann auch den sich auf den Ritterdienst vorbereitenden Knappen. Daran schließt sich die neuzeitliche Verwendung des Wortes an, einerseits im Sinne von »Sohn eines Adligen, besonders eines adligen Gutsbesitzers«, dann auch »Adliger, adliger Gutsbesitzer«, andererseits im Sinne von »zur Beförderung zum Offizier in die Armee eintretender junger Adliger; Offiziersanwärter«.
jung:Das gemeingerm. Adjektiv mhd. junc, ahd. jung, got. juggs, engl. young, schwed. ung geht, wie z. B. auch das substantivierte Adjektiv lat. iuvencus »junger Stier; junger Mensch«, auf eine Weiterbildung des idg. Adjektivs * i̯uu̯en- »jung« zurück. Beachte z. B. aus anderen idg. Sprachen aind. yúvan- »jung« und lat. iuvenis »jung«, wozu die Komparativbildung iunior »jünger« (↑ "Junior") gehört. Eine alte Substantivbildung zu idg. * i̯uu̯en- »jung« ist das unter ↑ "Jugend" behandelte Wort. – Das Adjektiv »jung« steht zunächst in Opposition zu »alt« und wird ferner im Sinne von »frisch, neu; unreif, unausgegoren, unerfahren« und zeitlich im Sinne von »letzt, spät« gebraucht. – Die substantivierte Form der Junge bildet nicht nur den Gegensatz zu »der Alte«, sondern ist – besonders in nordd. und mitteld. Umgangssprache – auch im Sinne von »Knabe; Sohn« gebräuchlich. Dagegen hat das Junge die Bedeutung »neugeborenes bzw.
junges Tier«. – Abl. : jungen »Junge werfen« (15. Jh.); verjüngen »jung machen«, reflexiv auch »nach oben spitz zulaufen, dünner werden« (16. Jh.; für veraltetes »jüngen«, mhd. jungen, ahd. jungan »jung machen«); Jünger (s. d.); Jüngling (s. d.); jüngst (s. d.). Zus. : Jungbrunnen (mhd. juncbrunne »verjüngender Brunnen«); Jungfrau (mhd. juncvrou‹we›, ahd. juncfrouwa »junge Herrin, Edelfräulein«, dann »junge, noch unverheiratete Frau ‹adligen Geschlechts›« und schließlich »junge, unberührte Frau«; ↑ "Jungfer"), dazu jungfräulich »rein, unberührt« (mhd. juncvrouwelich); Junggeselle (15. Jh.; zunächst in der Bedeutung »junger Handwerksbursche«, dann »‹junger› unverheirateter Mann«); Junker (s. d.).
Junker:
Das Wort hat sich aus mhd. juncherre entwickelt – beachte die entsprechende Entwicklung von niederl. jonker aus mniederl. jonchēre – und bedeutet also eigentlich »junger Herr«. Im Mittelalter bezeichnete es speziell den Edelknaben, den noch nicht zum Ritter geschlagenen jungen Adligen, dann auch den sich auf den Ritterdienst vorbereitenden Knappen. Daran schließt sich die neuzeitliche Verwendung des Wortes an, einerseits im Sinne von »Sohn eines Adligen, besonders eines adligen Gutsbesitzers«, dann auch »Adliger, adliger Gutsbesitzer«, andererseits im Sinne von »zur Beförderung zum Offizier in die Armee eintretender junger Adliger; Offiziersanwärter«.