Duden - Das Herkunftswörterbuch
Instanz
Instanz»zuständige Stelle (besonders von Behörden oder Gerichten)«: Mhd. instancie ist aus lat. -mlat. instantia entlehnt, dessen Grundbedeutung »(drängendes) Daraufstehen« in der Rechtssprache zu »beharrliche Verfolgung einer ‹Gerichts›sache« eingeengt wurde. Danach wurde die Behörde selber die »zuständige Stelle, vor der man sein Begehren zu Gehör bringt«. Lat. instantia ist abgeleitet von instare »auf etwas stehen« (zu 1↑ "in...", ↑ "In..." und lat. stare ‹vgl. ↑ "stabil"›).
Instanz»zuständige Stelle (besonders von Behörden oder Gerichten)«: Mhd. instancie ist aus lat. -mlat. instantia entlehnt, dessen Grundbedeutung »(drängendes) Daraufstehen« in der Rechtssprache zu »beharrliche Verfolgung einer ‹Gerichts›sache« eingeengt wurde. Danach wurde die Behörde selber die »zuständige Stelle, vor der man sein Begehren zu Gehör bringt«. Lat. instantia ist abgeleitet von instare »auf etwas stehen« (zu 1↑ "in...", ↑ "In..." und lat. stare ‹vgl. ↑ "stabil"›).