Duden - Das Herkunftswörterbuch
inhaftieren
inhaftieren»in Haft nehmen«: Das seit dem 18. Jh. bezeugte Verb ist eine Bildung der Gerichtssprache mit der Endung -ieren aus »in Haft« (vgl. die Artikel ↑ "in" und ↑ "Haft").
inhaftieren»in Haft nehmen«: Das seit dem 18. Jh. bezeugte Verb ist eine Bildung der Gerichtssprache mit der Endung -ieren aus »in Haft« (vgl. die Artikel ↑ "in" und ↑ "Haft").