Duden - Das Herkunftswörterbuch
hinnen
hin:Das Adverb (mhd. hin‹e›, ahd. hina) bezeichnet im Allgemeinen die Richtung vom Standpunkt des Sprechenden weg, während ↑ "her" die auf ihn zu ausdrückt. Zur genaueren Bestimmung der Richtung kann »hin« mit einigen anderen Adverbien, mit denen es zusammenwächst, ergänzt werden, beachte »hinab, -auf, -aus, -durch, -ein, -über, -unter, -weg, -zu«, die auch in der Zusammensetzung eine Rolle spielen.
Häufig wird »hin« mit der Angabe des Zielpunktes einer Bewegung gebraucht und drückt dann die Richtung selbst aus (unabhängig vom Standpunkt des Sprechenden), beachte z. B. »zum Hof hin, zum Meer hin« und die sich daran anschließende Verknüpfung mit Ortsadverbien der Ruhe, z. B. »dorthin, wohin«. Aus der Verbindung mit bestimmten Verben, z. B. »fallen, sinken, stürzen«, hat »hin« die spezielle Bedeutung »auf den Boden zu« entwickelt. Zeitlich bezieht sich »hin« vom Zeitpunkt, in dem sich der Sprechende befindet, entweder auf die Zukunft oder auf die Vergangenheit, beachte »lange hin, fürderhin, späterhin« und »vorhin, letzthin«. Ferner gibt »hin« bisweilen lediglich die Erstreckung bzw. die Dauer an. Vielfach drückt »hin« auch die Entfernung aus und hat in dieser Verwendung die Bedeutung »weg, fort« und ferner »verloren, zugrunde, tot« entwickelt.
In einigen Fällen, besonders in Zusammensetzungen, hat »hin« weder räumliche noch zeitliche Geltung und lässt sich in der Bedeutung schwer fassen, beachte »schlechthin, gemeinhin, leichthin, immerhin, ohnehin, umhin«. – Das Adverb ist eine Bildung mit n-Suffix zu dem unter ↑ "her" dargestellten idg. Pronominalstamm. Eine Weiterbildung von »hin« – beachte zur Bildung »dannen« – ist hinnen »von hier weg« (mhd. hinnen, ahd. hinnan, asächs. hinan‹a›, aengl. heonan). – Von den zahlreichen Zusammensetzungen mit »hin« beachte z. B. hinfällig »schwach, gebrechlich« (mhd. hinvellic »hinfallend«), hinlänglich (17. Jh.; zu hinlangen »hin-, ausreichen«), hinrichten (16. Jh.; das Verb bedeutete früher auch »zugrunde richten; verderben«; seit dem 19. Jh. ausschließlich »das Todesurteil an jemandem vollstrecken«), dazu Hinrichtung; Hinsicht (18. Jh.; vielleicht Lehnbildung nach lat. respectus, eigentlich »Hinsehen auf etwas«), dazu hinsichtlich (Anfang des 19. Jh.s).
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