Duden - Das Herkunftswörterbuch
handeln
Hand:Die gemeingerm. Körperteilbezeichnung mhd. , ahd. hant, got. handus, engl. hand, schwed. hand gehört wahrscheinlich als ablautende Substantivbildung zu der Sippe von got. -hinÞan »fangen, greifen« und bedeutet demnach eigentlich »Greiferin, Fasserin«. Im Dt. ist das Wort in die i-Deklination übergetreten. Der alte u-Stamm ist noch im Dativ Plural »-handen« bewahrt, beachte abhanden eigentlich »aus den Händen«, vorhanden eigentlich »vor den Händen«, zuhanden eigentlich »zu den Händen«. Der Genitiv Plural des u-Stammes steckt noch in allerhand (↑ "all"), wo »Hand« die Bedeutung »Seite; Art« hat, beachte »linker, rechter Hand« »auf der linken, rechten Seite«. Aus einer präpositionellen Verbindung ist auch das Adjektiv ↑ "behände", eigentlich »bei der Hand«, zusammengewachsen. Die Hand spielt in zahlreichen dt. Redewendungen und Sprichwörtern eine wichtige Rolle. Sie gilt seit alters als Symbol der Gewalt über etwas, des Besitzes und des Schutzes. – Abl. : handeln (s. d.); ...händig, z. B. in »zweihändig, vierhändig« (16. Jh.); ...händigen, in aushändigen und einhändigen (17. Jh.; beide Wörter stammen aus der frühnhd. Kanzleisprache und haben älteres »...henden« verdrängt, beachte z. B. mhd. behenden »einhändigen«); handlich (mhd. hantlich »mit der Hand verrichtet«, ahd. in unhantlīh »unhandlich«); Hantel (s. d.). Zus. : Handbuch (15. Jh.; Lehnübersetzung von lat. manuale); handfest (mhd. hantveste »in feste Hand genommen, gefangen; tüchtig mit der Hand; treu am Glauben haltend«); Handgeld (ursprünglich »Geld, das bei der Anwerbung in die gelobende Hand gezahlt wird«; 17. Jh.); handgemein (18. Jh.); Handgemenge (17. Jh.); handgreiflich (17. Jh.); Handhabe (mhd. hanthabe, ahd. hanthaba »Handhabung; Griff, Henkel«, ↑ "haben"), davon handhaben (mhd. hanthaben »fest fassen, halten; schützen, erhalten, unterstützen«); Handkuss (17. Jh.); Handlanger (15. Jh.); Handschelle (3↑ "Schelle"); Handschrift (15. Jh.; früher auch »eigenhändige Unterschrift, eigenhändig unterschriebener Schuldbrief«); Handschuh (mhd. hantschuoch, ahd. hantscuoh, mnd. hantsche; die oft vertretene Ansicht, das Wort sei aus einem * antscuoh »Gegenschuh« umgedeutet, ist verfehlt; zum 2. Bestandteil ↑ "Schuh"); Handstreich (16. Jh.; bis zum Anfang des 19. Jh.s nur in der Bedeutung »Handschlag«; dann nach frz. coup de main »Überrumpelung, plötzlicher Überfall«); Handtuch (mhd. hanttuoch, ahd. hantuh); Handwerk (mhd. hantwerc »Werk der Hände, Kunstwerk; Gewerbe; Zunft«, ahd. hantwerc‹h›; entsprechend aengl. handweorc »Handarbeit, mit der Hand Geschaffenes«), dazu Handwerker (mhd. hantwerker). Beachte auch die Zusammensetzungen »Vorhand, Vorderhand, Hinterhand, Oberhand« (mhd. oberhant »Übermacht«, daneben auch überhant, älter nhd. Überhand, heute nur noch in »überhandnehmen«).
handeln:
Mhd. handeln »mit den Händen fassen, berühren; ‹be›arbeiten; verrichten, vollbringen, tun; mit etwas verfahren; behandeln; bewirten«, ahd. hantalōn »befassen, berühren; bearbeiten«, engl. to handle »handhaben; behandeln; verwalten«, aisl. ho̧ndla »mit der Hand berühren, fassen« sind von dem unter ↑ "Hand" dargestellten gemeingerm. Substantiv abgeleitet. Seit dem 16. Jh. hat »handeln« auch kaufmännische Geltung und wird im Sinne von »Handel treiben, Geschäfte machen«, »verkaufen« und »über den Preis verhandeln, feilschen« gebraucht. – Abl. : Handel (spätmhd. handel »Handlungsweise; Vorgang; Begebenheit, Handelsgeschäft; Handelsobjekt, Ware« und »gerichtliche Verhandlung, Rechtsstreit«; das Substantiv ist aus dem Verb rückgebildet; im heutigen Sprachgefühl werden »Handel« »Kaufgeschäft« und »Handel« »Streit«, das häufiger im Plural »Händel« gebraucht wird, als zwei verschiedene Wörter empfunden); Händler (spätmhd. hand‹e›ler »jemand, der etwas tut, vollbringt, verrichtet; Unterhändler«; seit dem 16. Jh. »Handelsmann«); Handlung (mhd. handelunge »Behandlung, Handhabung; Aufnahme, Bewirtung; ‹gerichtliche› Verhandlung; Kaufhandel; Tun, Tätigkeit«). Zusammensetzungen und Präfixbildungen: abhandeln »über einen Gegenstand in einer Schrift handeln, ein Thema bearbeiten«, auch »im Preis drücken« (16. Jh.), dazu Abhandlung (16. Jh.; für lat. tractatus); behandeln »mit jemand verfahren; sich mit etwas beschäftigen«, dazu Behandlung (17. Jh.); misshandeln »übel zurichten, schlagen« (mhd. missehandeln), dazu Misshandlung (mhd. missehandelunge); unterhandeln »zu vermitteln versuchen«, dazu Unterhändler (16. Jh.); verhandeln (mhd. verhandeln), dazu Verhandlung. – Das oben genannte engl. Verb to handle ist in der 2. Hälfte des 20. Jh.s in seiner substantivierten Form als Handling in der Bedeutung »Gebrauch, Handhabung« entlehnt worden.
handeln:
Mhd. handeln »mit den Händen fassen, berühren; ‹be›arbeiten; verrichten, vollbringen, tun; mit etwas verfahren; behandeln; bewirten«, ahd. hantalōn »befassen, berühren; bearbeiten«, engl. to handle »handhaben; behandeln; verwalten«, aisl. ho̧ndla »mit der Hand berühren, fassen« sind von dem unter ↑ "Hand" dargestellten gemeingerm. Substantiv abgeleitet. Seit dem 16. Jh. hat »handeln« auch kaufmännische Geltung und wird im Sinne von »Handel treiben, Geschäfte machen«, »verkaufen« und »über den Preis verhandeln, feilschen« gebraucht. – Abl. : Handel (spätmhd. handel »Handlungsweise; Vorgang; Begebenheit, Handelsgeschäft; Handelsobjekt, Ware« und »gerichtliche Verhandlung, Rechtsstreit«; das Substantiv ist aus dem Verb rückgebildet; im heutigen Sprachgefühl werden »Handel« »Kaufgeschäft« und »Handel« »Streit«, das häufiger im Plural »Händel« gebraucht wird, als zwei verschiedene Wörter empfunden); Händler (spätmhd. hand‹e›ler »jemand, der etwas tut, vollbringt, verrichtet; Unterhändler«; seit dem 16. Jh. »Handelsmann«); Handlung (mhd. handelunge »Behandlung, Handhabung; Aufnahme, Bewirtung; ‹gerichtliche› Verhandlung; Kaufhandel; Tun, Tätigkeit«). Zusammensetzungen und Präfixbildungen: abhandeln »über einen Gegenstand in einer Schrift handeln, ein Thema bearbeiten«, auch »im Preis drücken« (16. Jh.), dazu Abhandlung (16. Jh.; für lat. tractatus); behandeln »mit jemand verfahren; sich mit etwas beschäftigen«, dazu Behandlung (17. Jh.); misshandeln »übel zurichten, schlagen« (mhd. missehandeln), dazu Misshandlung (mhd. missehandelunge); unterhandeln »zu vermitteln versuchen«, dazu Unterhändler (16. Jh.); verhandeln (mhd. verhandeln), dazu Verhandlung. – Das oben genannte engl. Verb to handle ist in der 2. Hälfte des 20. Jh.s in seiner substantivierten Form als Handling in der Bedeutung »Gebrauch, Handhabung« entlehnt worden.