Duden - Das Herkunftswörterbuch
Hand
Hand:Die gemeingerm. Körperteilbezeichnung mhd. , ahd. hant, got. handus, engl. hand, schwed. hand gehört wahrscheinlich als ablautende Substantivbildung zu der Sippe von got. -hinÞan »fangen, greifen« und bedeutet demnach eigentlich »Greiferin, Fasserin«. Im Dt. ist das Wort in die i-Deklination übergetreten. Der alte u-Stamm ist noch im Dativ Plural »-handen« bewahrt, beachte abhanden eigentlich »aus den Händen«, vorhanden eigentlich »vor den Händen«, zuhanden eigentlich »zu den Händen«. Der Genitiv Plural des u-Stammes steckt noch in allerhand (↑ "all"), wo »Hand« die Bedeutung »Seite; Art« hat, beachte »linker, rechter Hand« »auf der linken, rechten Seite«. Aus einer präpositionellen Verbindung ist auch das Adjektiv ↑ "behände", eigentlich »bei der Hand«, zusammengewachsen. Die Hand spielt in zahlreichen dt. Redewendungen und Sprichwörtern eine wichtige Rolle. Sie gilt seit alters als Symbol der Gewalt über etwas, des Besitzes und des Schutzes. – Abl. : handeln (s. d.); ...händig, z. B. in »zweihändig, vierhändig« (16. Jh.); ...händigen, in aushändigen und einhändigen (17. Jh.; beide Wörter stammen aus der frühnhd. Kanzleisprache und haben älteres »...henden« verdrängt, beachte z. B. mhd. behenden »einhändigen«); handlich (mhd. hantlich »mit der Hand verrichtet«, ahd. in unhantlīh »unhandlich«); Hantel (s. d.). Zus. : Handbuch (15. Jh.; Lehnübersetzung von lat. manuale); handfest (mhd. hantveste »in feste Hand genommen, gefangen; tüchtig mit der Hand; treu am Glauben haltend«); Handgeld (ursprünglich »Geld, das bei der Anwerbung in die gelobende Hand gezahlt wird«; 17. Jh.); handgemein (18. Jh.); Handgemenge (17. Jh.); handgreiflich (17. Jh.); Handhabe (mhd. hanthabe, ahd. hanthaba »Handhabung; Griff, Henkel«, ↑ "haben"), davon handhaben (mhd. hanthaben »fest fassen, halten; schützen, erhalten, unterstützen«); Handkuss (17. Jh.); Handlanger (15. Jh.); Handschelle (3↑ "Schelle"); Handschrift (15. Jh.; früher auch »eigenhändige Unterschrift, eigenhändig unterschriebener Schuldbrief«); Handschuh (mhd. hantschuoch, ahd. hantscuoh, mnd. hantsche; die oft vertretene Ansicht, das Wort sei aus einem * antscuoh »Gegenschuh« umgedeutet, ist verfehlt; zum 2. Bestandteil ↑ "Schuh"); Handstreich (16. Jh.; bis zum Anfang des 19. Jh.s nur in der Bedeutung »Handschlag«; dann nach frz. coup de main »Überrumpelung, plötzlicher Überfall«); Handtuch (mhd. hanttuoch, ahd. hantuh); Handwerk (mhd. hantwerc »Werk der Hände, Kunstwerk; Gewerbe; Zunft«, ahd. hantwerc‹h›; entsprechend aengl. handweorc »Handarbeit, mit der Hand Geschaffenes«), dazu Handwerker (mhd. hantwerker). Beachte auch die Zusammensetzungen »Vorhand, Vorderhand, Hinterhand, Oberhand« (mhd. oberhant »Übermacht«, daneben auch überhant, älter nhd. Überhand, heute nur noch in »überhandnehmen«).
• Hand
Hand aufs Herz!
(ugs. )»sei/seien Sie so ehrlich!; sage/sagen Sie die Wahrheit!«
Die Aufforderung, die Wahrheit zu sagen, bezieht sich darauf, dass es früher üblich war, bei Eidesleistungen oder feierlichen Erklärungen die Hand auf die linke Brustseite zu legen.
Hand und Fuß haben
(ugs. ) »gut durchdacht sein«
Gemeint war ursprünglich, dass jemand nicht verstümmelt ist, sodass man sich auf ihn verlassen kann.
die/seine Hand für jmdn., für etwas ins Feuer legen
»für jmdn., für etwas bürgen«
Die Wendung bezieht sich auf die mittelalterlichen Feuerurteile, bei denen der Angeklagte, um seine Unschuld zu beweisen, seine Hand eine Weile ins Feuer halten musste. Erlitt er keine oder nur geringfügige Verbrennungen, so galt er als unschuldig.
sich nicht von der Hand weisen lassen/nicht von der Hand zu weisen sein
»offenkundig, nicht zu verkennen sein, sich nicht ausschließen lassen«
Die Wendung bezieht sich wohl darauf, dass etwas, was sich auf der Hand befindet, deutlich sichtbar ist.
• Hand
Hand aufs Herz!
(ugs. )»sei/seien Sie so ehrlich!; sage/sagen Sie die Wahrheit!«
Die Aufforderung, die Wahrheit zu sagen, bezieht sich darauf, dass es früher üblich war, bei Eidesleistungen oder feierlichen Erklärungen die Hand auf die linke Brustseite zu legen.
Hand und Fuß haben
(ugs. ) »gut durchdacht sein«
Gemeint war ursprünglich, dass jemand nicht verstümmelt ist, sodass man sich auf ihn verlassen kann.
die/seine Hand für jmdn., für etwas ins Feuer legen
»für jmdn., für etwas bürgen«
Die Wendung bezieht sich auf die mittelalterlichen Feuerurteile, bei denen der Angeklagte, um seine Unschuld zu beweisen, seine Hand eine Weile ins Feuer halten musste. Erlitt er keine oder nur geringfügige Verbrennungen, so galt er als unschuldig.
sich nicht von der Hand weisen lassen/nicht von der Hand zu weisen sein
»offenkundig, nicht zu verkennen sein, sich nicht ausschließen lassen«
Die Wendung bezieht sich wohl darauf, dass etwas, was sich auf der Hand befindet, deutlich sichtbar ist.