Duden - Das Herkunftswörterbuch
Gewaltakt
Gewalt:Mhd. gewalt, ahd. ‹gi›walt, niederl. geweld, aengl. ‹ge›weald, schwed. våld gehören zu dem unter ↑ "walten" behandelten Verb. Von »Gewalt« abgeleitet ist gewaltig »mächtig, außerordentlich groß oder stark« (mhd. gewaltec, ahd. giwaltig), dazu gewältigen veraltet für »in seine Gewalt bringen; mit etwas fertig werden« (mhd. geweltigen), das seit dem 15. Jh. allmählich durch bewältigen (eigentlich »sich einer Sache gewaltig zeigen«) und durch überwältigen verdrängt wurde, beachte auch die Bildung vergewaltigen (spätmhd. vergewaltigen »Gewalt antun; notzüchtigen«). Abl. : gewaltsam (15. Jh.). Zus. : Gewaltakt (19. Jh.); Gewalthaber (15. Jh.; wie auch das später bezeugte »Gewaltherrscher« als Ersatz für »Despot« und »Tyrann«); gewalttätig (17. Jh.; von »Gewalttat« abgeleitet).
Gewaltakt
↑ "Akt".
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