Duden - Das Herkunftswörterbuch
Gesetz
Gesetz:Das wichtige Wort des Rechtswesens ist erst in mhd. Zeit zu dem unter ↑ "setzen" behandelten Verb in der Bedeutung »festsetzen, bestimmen, anordnen« gebildet. Es bedeutet also, wie z. B. auch »Satzung« (s. unter ↑ "Satz"), eigtl. »Festsetzung«. – Mhd. gesetze hat sich gegenüber dem gleichbed. mhd. gesetzede, ahd. gisezzida und gegenüber mhd. ēwe, ahd. ēwa »Gesetz; Recht« (↑ "Ehe") erst allmählich durchgesetzt. Abl. : gesetzlich (15. Jh.). Zus. : Gesetzbuch (14. Jh.); Gesetzgeber (15. Jh.); gesetzwidrig (18. Jh.).
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