Duden - Das Herkunftswörterbuch
geschäftig
Geschäft:Mhd. gescheft‹e› »Beschäftigung, Arbeit, Angelegenheit; Anordnung, Befehl; Testament; Abmachung, Vertrag« ist eine Bildung zu dem unter ↑ "schaffen" behandelten schwach flektierenden Verb.
Erst im Nhd. ist »Geschäft« zu einem wichtigen Wort des Handelswesens geworden. Abl. : geschäftig »unentwegt tätig« (14. Jh.; mitteld. gescheftig), dazu Geschäftigkeit (16. Jh.); geschäftlich »die Geschäfte betreffend, dienstlich, beruflich« (16. Jh.). Zus. : Geschäftsmann (um 1800; Lehnübersetzung von frz. homme d'affaires); Geschäftsträger (18. Jh.; Lehnübertragung von frz. chargé d'affaires).
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