Duden - Das Herkunftswörterbuch
gerichtlich
2Gericht»Rechtsprechung; Gerichtsverfahren; richtende Körperschaft; Gerichtsgebäude«: Das Substantiv (mhd. geriht‹e›, ahd. girihti) gehört zu dem unter ↑ "recht" behandelten Adjektiv, hat sich aber sekundär an das Verb »richten« angeschlossen, beachte die Bildungen got. garaíhtei »Gerechtigkeit« und aengl. gerihte »gerade Richtung; Recht; Pflicht«. Abl. : gerichtlich (15. Jh.); Gerichtsbarkeit (16. Jh., in der Form gerichtbarkeith). Zus. : Gerichtshof (18. Jh.); Gerichtsvollzieher (19. Jh.).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: gerichtlich