Duden - Das Herkunftswörterbuch
gehörig
gehören:In dieser ge-Bildung ist im nhd. Sprachgebrauch die Bedeutung des einfachen Verbs ↑ "hören" völlig verblasst. Mhd. gi-hœ̄ren, ahd. gi-hōrian bedeuteten dagegen noch »‹worauf› hören, anhören; gehorchen«, woraus sich dann die Bedeutung »zukommen, gebühren, als Eigentum haben« entwickelten. Abl. : gehörig (mhd. gehœ̄rec, ahd. gahōrig »gehorchend, folgsam«; seit dem 15. Jh. hat sich »gehörig« in der Bedeutung an »gehören« angeschlossen und wird heute auch im Sinne von »sehr, anständig« verwendet), beachte angehörig, dazu Angehörige »Verwandter« (18. Jh.) und zugehörig.
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Ansicht: gehörig