Duden - Das Herkunftswörterbuch
Gebühr
gebühren:Mhd. gebürn, ahd. giburian »sich ereignen, geschehen; widerfahren, zufallen, zukommen«, niederl. gebeuren »geschehen, sich ereignen«, aengl. gebyrian »geschehen, sich ereignen; zufallen, zukommen; gehören; angemessen sein«, aisl. (mit Präfixverlust) byrja »zufallen, zukommen« gehören – etwa im Sinne von »sich zutragen« – zu der unter ↑ "gebären" dargestellten idg. Wurzel * bher‹ə›- »heben, tragen«. Eng verwandt sind damit mhd. bürn, ahd. burien »heben, in die Höhe halten«, niederl. beuren »‹er›heben«, aisl. byrja »beginnen« (eigentlich »anheben«) und die unter ↑ "empor" und ↑ "empören" behandelten Wörter. – Im Nhd. wird »gebühren« nur noch im Sinne von »als Recht oder Pflicht zukommen, sich ziemen« verwendet. Abl. : Gebühr (mhd. gebür‹e›, ahd. giburi, eigentlich »was einem zukommt oder zufällt«; besonders gebräuchlich ist heute der Plural »Gebühren« in der Amtssprache); gebührlich »geziemend« (spätmhd. gebürlich).
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