Duden - Das Herkunftswörterbuch
Gebiet
bieten:Das gemeingerm. Verb mhd. bieten »‹an›bieten, darreichen; gebieten«, ahd. biotan »bekannt machen; entgegenhalten, darreichen; erzeigen, erweisen«, got. (ana-, faúr)biudan »(ent-, ver)bieten«, aengl. bēodan »bieten, darbieten, ankündigen, zeigen«, schwed. bjuda »‹an›bieten, antragen; gewähren« beruht mit verwandten Wörtern in anderen idg. Sprachen auf der idg. Wurzel * bheudh- »erwachen, bemerken, geistig rege sein, aufmerksam machen, warnen, gebieten«. Außergerm. sind z. B. verwandt aind. bō̓dhati »er erwacht« (dazu der Name Buddhas, des »Erweckten«), griech. pynthánesthai »erfahren, wahrnehmen«, lit. bùdinti »wecken«. Zu der idg. Wurzel gehören aus dem germ. Sprachbereich noch die unter ↑ "Bote" und ↑ "Büttel" behandelten Wörter. – Zusammensetzungen und Präfixbildungen: anbieten (mhd. anebieten), dazu Angebot »Kaufangebot, Offerte; angebotene Waren; Vorschlag«; aufbieten (mhd. ūfbieten »‹zeigend› in die Höhe heben, bekannt machen«, auch »‹zur Heeresfolge› auffordern«), dazu Aufgebot »öffentliche Bekanntmachung« (z. B. eines Brautpaares; 16. Jh., für mhd. ūfbōt); entbieten (besonders in »Grüße entbieten«; mhd. enbieten, ahd. inbiotan »wissen lassen«); gebieten (mhd. gebieten, ahd. gibiotan, verstärkt einfaches »bieten«, das ebenfalls »befehlen« bedeuten konnte, dazu Gebiet (s. d.) und Gebot (s. d.); verbieten (mhd. verbieten, ahd. farbiotan; vgl. got. faúrbiudan, engl. to forbid), dazu Verbot (mhd. verbot).
Gebiet:
Mhd. gebiet‹e› »Befehl, Gebot, Gerichtsbarkeit«, dann »Bereich, über den sich Befehlsgewalt oder Gerichtsbarkeit erstreckt« ist eine Bildung zu der unter ↑ "bieten" behandelten Präfixbildung »gebieten«. Im heutigen Sprachgebrauch wird »Gebiet« allgemein im Sinne von »in sich geschlossenes, größeres Stück Land; Bereich; Fach« verwendet.
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