Duden - Das Herkunftswörterbuch
Frist
Frist:Als »festgesetzter Zeitraum« beziehen sich mhd. vrist, ahd. frist, mnd. verst, aengl. frist, first und das ähnlich gebildete schwed. frist auf einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt, an dem eine Leistung eintreten oder ein bestimmtes Verhältnis aufhören soll. »Frist« bedeutet demnach wohl eigentlich »das Bevorstehende« und gehört damit zu der unter ↑ "First" genannten Wortsippe, vgl. aind. pura-ḥ-sthitá-ḥ »bevorstehend«. Die germ. Wörter sind gebildet aus einem Präfix mit der Bedeutung »vor-« (idg. * pres-, wie in griech. présbys »alt«, ↑ "Priester") und der Verbalwurzel * stā- »stehen«. In Wendungen wie »eine Frist geben, bewilligen« entwickelte sich früh die Bedeutung »Aufschub« (über den eigentlich festgesetzten Zeitpunkt hinaus), die auch in den Zusammensetzungen »Gnadenfrist« (s. unter ↑ "Gnade") und »Galgenfrist« (s. unter ↑ "Galgen") erscheint.
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