Duden - Das Herkunftswörterbuch
friedsam
Friede‹n›:Das altgerm. Substantiv mhd. vride, ahd. fridu, niederl. vrede, aengl. friđ, schwed. frid gehört mit aind. prītí-ḥ »Freude, Befriedigung« zu der unter ↑ "frei" behandelten idg. Sippe und bedeutet ursprünglich »Schonung, Freundschaft«. Vgl. aus dem germ. Sprachbereich got. gafriÞon »versöhnen«. – Im germanischen und alten deutschen Recht bezeichnete »Friede‹n›« den Zustand der ungebrochenen Rechtsordnung als Grundlage des Gemeinschaftslebens; dieser konnte für das ganze Land (Land-, Königsfriede) oder für einen bestimmten Bezirk (Burg-, Marktfriede) gelten; noch heute sind Land- und Hausfriedensbruch juristische Begriffe. Im Mhd. wurde das Wort auch für »Waffenstillstand« gebraucht; die heutige Hauptbedeutung »völkerrechtlicher Friedensvertrag« hat sich unter dem Einfluss von lat. pax »Friede« (zu pacisci »übereinkommen«, ↑ "Pakt") entwickelt. Als »innere Ruhe, Seelenfrieden« ist das Wort ursprünglich religiös gemeint im Sinne des biblischen »Friede auf Erden« (von hier aus ist ↑ "Friedhof" umgedeutet worden). Eine weitere ahd. und mhd. Bedeutung ist »Einfriedigung, Zaun«; sie geht von der Einzäunung des unter Schutz gestellten Bezirks (Gericht, Burg, Markt) aus und hat zu den folgenden Verben geführt: befrieden (mhd. ‹be›vriden »Schutz verschaffen, umzäunen«, heute selten für »Frieden bringen«); befriedigen (im 15. Jh. bevridigen »schützen« neben vridigen »beruhigen«; dann an »zufrieden« angelehnt und im Sinne von »zufriedenstellen« gebraucht); friedlich (mhd. vridelich »geschützt, friedfertig, ruhig«); friedsam (mhd. vridesam). Zus. : zufrieden »nicht beunruhigt; befriedigt« (im 16. Jh. zusammengerückt aus Wendungen wie »zu frieden setzen« »zur Ruhe bringen«, denen heutiges »zufriedenlassen, -stellen« usw. entsprechen; seit dem 18. Jh. auch attributives Adjektiv), dazu Zufriedenheit (17. Jh.).
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