Duden - Das Herkunftswörterbuch
Forderung
fordern:Das nur dt. Verb mhd. vo‹r›dern, mnd. vorderen, ahd. fordarōn ist eine Ableitung von ↑ "vorder" und bedeutet eigentlich »verlangen, dass jemand oder etwas hervorkommt«. Seit dem 13. Jh. ist es ein typisches Wort der Rechtssprache für das Beanspruchen von Leistungen und Gebühren. Die zusammengesetzten Verben »an-, auf-, heraus-, überfordern« werden mit persönlichem Objekt gebraucht. »Herausfordern« meinte ursprünglich »zum Zweikampf aus dem Hause rufen«, wie es noch im 18. Jh. studentischer Brauch war, doch gilt hierfür schon im 13. Jh. auch einfaches »fordern«. – Abl. : Forderung »‹rechtliches› Verlangen; Geldanspruch; Herausforderung zum Zweikampf« (mhd. vo‹r›derunge, ahd. fordrunga).
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