Duden - Das Herkunftswörterbuch
feudal
feudal»herrschaftlich, vornehm«: Das Adjektiv, dessen heutige Bedeutung erst Ende des 19. Jh.s üblich wurde, gehörte ursprünglich der Rechtssprache an. Es wurde im 17. Jh. als »feudalisch« »zum Lehnswesen gehörig« aus gleichbed. mlat. feudalis entlehnt, einer Ableitung von mlat. feudum, feodum »Lehnsgut«. Dieses Substantiv ist, wohl unter Einwirkung des germ. -mlat. Rechtswortes allodium »Eigengut«, umgebildet aus gleichbed. mlat. feum (= it. fio, frz. fief »Lehen«). Zugrunde liegt das unter ↑ "Vieh" behandelte germ. Wort für »Vieh; Vermögen« (beachte besonders got. faíhu »Vermögen, Geld«, aengl. feoh »Vieh, Eigentum, Geld«).
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