Duden - Das Herkunftswörterbuch
fasslich
fassen:Das altgerm. Verb mhd. vaz̧z̧en, ahd. faz̧z̧ōn »ergreifen, fangen; einfassen; zusammenpacken, aufladen; kleiden, schmücken«, niederl. vatten »fassen, ergreifen; verstehen«, aengl. fatian »holen; eine Frau ins Haus holen, heiraten«, aisl. fata »den Weg finden« lässt als Ableitung von ↑ "Fass" »Gefäß« die Grundbedeutung »in ein Gefäß tun« erkennen, die auch in Verwendungen wie »der Krug fasst 2 Liter« noch deutlich wird. An die Bedeutung »ergreifen (und festhalten)« schließt sich die übertragene Bedeutung von »fassen« »geistig begreifen« an, beachte die Bildungen auffassen und erfassen, ferner auch abfassen »in schriftliche Form bringen«, sich mit etwas befassen »beschäftigen« und verfassen (s. u.).
Aus der mhd. Bedeutung »kleiden« (↑ "Fetzen") stammt nhd. »sich fassen« mit dem Part. gefasst »bereit, gesammelt«, eigentlich »gerüstet«. Auch edle Steine werden gefasst und das Substantiv Fassung (mhd. vaz̧z̧unge »Gefäß, Bekleidung, Schmuck«) kann ebenso gut das geistige Bereitsein wie das Werk des Juweliers bezeichnen. Weitere Ableitungen und Präfixbildungen: fasslich »begreifbar, der Fassungskraft angemessen« (17. Jh.), ähnlich fassbar (19. Jh.), dazu unfassbar (17. Jh.); verfassen (mhd. vervaz̧z̧en »in sich aufnehmen; etwas vereinbaren«; in der Rechtssprache »schriftlich niederlegen«; die jetzige Bedeutung »gestaltend niederschreiben« erst bei Luther), dazu Verfasser (17. Jh.; gekürzt aus »Schriftverfasser« »Autor«) und Verfassung (14. Jh.; mhd. vervaz̧z̧unge »schriftliche Darstellung, Vertrag«; seit dem 18. Jh. im Sinne von »Staatsgrundgesetz« und von »Zustand, Bereitschaft ‹eines Menschen›«).
fassen:Das altgerm. Verb mhd. vaz̧z̧en, ahd. faz̧z̧ōn »ergreifen, fangen; einfassen; zusammenpacken, aufladen; kleiden, schmücken«, niederl. vatten »fassen, ergreifen; verstehen«, aengl. fatian »holen; eine Frau ins Haus holen, heiraten«, aisl. fata »den Weg finden« lässt als Ableitung von ↑ "Fass" »Gefäß« die Grundbedeutung »in ein Gefäß tun« erkennen, die auch in Verwendungen wie »der Krug fasst 2 Liter« noch deutlich wird. An die Bedeutung »ergreifen (und festhalten)« schließt sich die übertragene Bedeutung von »fassen« »geistig begreifen« an, beachte die Bildungen auffassen und erfassen, ferner auch abfassen »in schriftliche Form bringen«, sich mit etwas befassen »beschäftigen« und verfassen (s. u.).
Aus der mhd. Bedeutung »kleiden« (↑ "Fetzen") stammt nhd. »sich fassen« mit dem Part. gefasst »bereit, gesammelt«, eigentlich »gerüstet«. Auch edle Steine werden gefasst und das Substantiv Fassung (mhd. vaz̧z̧unge »Gefäß, Bekleidung, Schmuck«) kann ebenso gut das geistige Bereitsein wie das Werk des Juweliers bezeichnen. Weitere Ableitungen und Präfixbildungen: fasslich »begreifbar, der Fassungskraft angemessen« (17. Jh.), ähnlich fassbar (19. Jh.), dazu unfassbar (17. Jh.); verfassen (mhd. vervaz̧z̧en »in sich aufnehmen; etwas vereinbaren«; in der Rechtssprache »schriftlich niederlegen«; die jetzige Bedeutung »gestaltend niederschreiben« erst bei Luther), dazu Verfasser (17. Jh.; gekürzt aus »Schriftverfasser« »Autor«) und Verfassung (14. Jh.; mhd. vervaz̧z̧unge »schriftliche Darstellung, Vertrag«; seit dem 18. Jh. im Sinne von »Staatsgrundgesetz« und von »Zustand, Bereitschaft ‹eines Menschen›«).