Duden - Das Herkunftswörterbuch
Fähigkeit
fähig:Das seit dem 15. Jh. bezeugte Adjektiv (dafür spätmhd. gevæ̅hic) ist von dem unter ↑ "fangen" behandelten Verb abgeleitet. Seine Grundbedeutung war »imstande, etwas zu empfangen oder aufzunehmen«. Im Frühnhd. wird es so von Gefäßen gebraucht, in der Rechtssprache auch für »berechtigt«. Heute lebt dieser Sinn nur noch in Zusammensetzungen wie »aufnahme-, rechts-, erbfähig«, denen zahlreiche jüngere Bildungen mit aktiver (»trag-, geh-, lebensfähig«) wie passiver Bedeutung (»streich-, abzugs-, transportfähig«) gefolgt sind, in denen das Adjektiv fast zum Suffix verblasst ist. Als selbstständiges Wort wird »fähig« seit Langem nur von Lebewesen im Sinne des geistigen Erfassens und Begreifens gebraucht, es bedeutet daher »imstande, veranlagt (sein, etwas zu tun); begabt, tüchtig«. – Abl. : befähigen »fähig machen« (Anfang des 19. Jh.s); Fähigkeit »das Befähigtsein, Vermögen; Begabung« (frühnhd. fehikeit »Fassungskraft, Inhalt«).
fähig:Das seit dem 15. Jh. bezeugte Adjektiv (dafür spätmhd. gevæ̅hic) ist von dem unter ↑ "fangen" behandelten Verb abgeleitet. Seine Grundbedeutung war »imstande, etwas zu empfangen oder aufzunehmen«. Im Frühnhd. wird es so von Gefäßen gebraucht, in der Rechtssprache auch für »berechtigt«. Heute lebt dieser Sinn nur noch in Zusammensetzungen wie »aufnahme-, rechts-, erbfähig«, denen zahlreiche jüngere Bildungen mit aktiver (»trag-, geh-, lebensfähig«) wie passiver Bedeutung (»streich-, abzugs-, transportfähig«) gefolgt sind, in denen das Adjektiv fast zum Suffix verblasst ist. Als selbstständiges Wort wird »fähig« seit Langem nur von Lebewesen im Sinne des geistigen Erfassens und Begreifens gebraucht, es bedeutet daher »imstande, veranlagt (sein, etwas zu tun); begabt, tüchtig«. – Abl. : befähigen »fähig machen« (Anfang des 19. Jh.s); Fähigkeit »das Befähigtsein, Vermögen; Begabung« (frühnhd. fehikeit »Fassungskraft, Inhalt«).