Duden - Das Herkunftswörterbuch
Freibeuter
frei:Das Adjektiv mhd. vrī, ahd. frī, got. freis, engl. free, aisl. (anders gebildet) frjāls gehört mit verwandten Wörtern in anderen idg. Sprachen zu der idg. Wurzel * prāi- »schützen, schonen; gern haben, lieben«, vgl. z. B. aind. priyá-ḥ »lieb, erwünscht; Geliebte‹r›, Gatte«, aslaw. prijati »günstig sein, beistehen«. Zu dieser Wurzel stellen sich im germ. Sprachbereich z. B. got. frijōn »lieben« (2↑ "freien" und ↑ "Freund"), got. freidjan »schonen« (↑ "Friedhof") und ahd. fridu »Schutz, Friede« (↑ "Frieden"). Siehe auch den Artikel ↑ "Freitag". Aus der oben genannten Grundbedeutung der idg. Wurzel haben die Germanen »frei« als Begriff der Rechtsordnung entwickelt: Die Personen, die man liebt und daher schützt, sind die eigenen Sippen- und Stammesgenossen, die »Freunde« (s. d.); sie allein stehen »frei«, d. h. »vollberechtigt« in der Gemeinschaft, im Gegensatz zu den fremdbürtigen Unfreien (Unterworfenen, Kriegsgefangenen). Dieser rechtlich-soziale Begriff wandelte sich im historischen Ablauf durch vielerlei ständische Umschichtungen. Aus ihm ergibt sich der Gedanke der äußeren politischen wie der inneren geistig-seelischen Freiheit und weiter die allgemeine Anwendung des Adjektivs im Sinne von »nicht gebunden, unbelastet, unabhängig, nicht beengt oder bedeckt«. – Abl. : 1freien »frei machen« (mhd. vrīen, jetzt nur noch in befreien ‹mhd. bevrīen› und in ↑ "Gefreite"); Freiheit (mhd. vrīheit, ahd. frīheit »freier Sinn; verliehenes Vorrecht«, mhd. auch »privilegierter Bezirk, gefreiter Ort«, woraus nhd. »Schloss-, Domfreiheit« in der Bedeutung »offener Platz vor einem Gebäude« wurde); freilich (mhd. vrīlīche »ungehindert, unbekümmert« gewinnt im 15. Jh., wohl über »unverdeckt, offenbar« den bekräftigenden Sinn »sicherlich, allerdings«). Von den zahlreichen Zusammensetzungen seien genannt: Freibeuter (↑ "Beute"); Freibrief (im 15. Jh. für »Privileg, Pass«; jetzt nur übertragen); Freigeist (im 17. Jh. Lehnübersetzung von frz. esprit libre); Freiherr »Baron« (spätmhd. vrīherre, vrīer herre »freier Edelmann«, im Gegensatz zum unfreien Ministerialen), dazu Freifrau »Baronin« (spätmhd. vrīvrouwe); Freimaurer (im 18. Jh. Lehnübersetzung für engl. Freemason, das ursprünglich den in die Geheimzeichen der Bauhütten ‹engl. lodge, ↑ "Loge"› eingeweihten Steinmetzgesellen bezeichnete, seit etwa 1700 aber das Mitglied eines nach Art der Bauhütten organisierten Geheimbundes; entsprechend frz. franc-maçon); Freischärler (19. Jh.; Ableitung von »Freischar« »Schar freiwilliger Soldaten« ‹19. Jh.›, das für älteres »Freikorps« steht); freisprechen (↑ "sprechen"); Freistaat (im 18. Jh. für »Republik«); Freitod verhüllend für »Selbsttötung« (Anfang des 20. Jh.s nach Nietzsches »Vom freien Tode« gebildet); freiwillig (16. Jh.); Freizeit (19. Jh.); vogelfrei (↑ "Vogel").
Freibeuter
↑ "Beute".
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