Duden - Das Herkunftswörterbuch
einträglich
tragen:Das gemeingerm. Verb mhd. tragen, ahd. tragan »tragen«, got. ga-dragan »ziehen«, engl. to draw »ziehen«, aisl. draga »ziehen« hat keine außergerm. Beziehungen. Im germ. Sprachbereich gehören dazu die unter ↑ "Tracht" und ↑ "Getreide" behandelten Wörter. – Abl. : Trage »Transportgerät, Tragbahre« (15. Jh.); tragbar »was getragen werden kann« (18. Jh.), dazu untragbar (18. Jh.); Träger (mhd. trager, ahd. tragari, seit dem 14. Jh. mit Umlaut). Zus. : Tragweite (Anfang des 19. Jh.s; ursprünglich von Geschützen, Lehnübersetzung von frz. portée; seit der Mitte des 19. Jh.s auch übertragen gebraucht).
Präfixbildungen und verbale Zusammensetzungen: abtragen (mhd. abetragen); antragen (mhd. anetragen, ahd. anatragan »herantragen«), daraus rückgebildet Antrag »Gesuch, Forderung; Formular für einen Antrag; Vorschlag; Angebot« (mhd. antrac »Anschlag«, in der heutigen Bedeutung seit dem 16. Jh., ein Wort der Rechts- und Verwaltungssprache), von dem beantragen »die Gewährung, die Durchführung von etwas verlangen« (19. Jh.; für älteres »antragen«) abgeleitet ist; auftragen (mhd. ūftragen, seit dem 17. Jh. in der Bedeutung »einen Auftrag geben«), daraus rückgebildet Auftrag »übertragene Aufgabe, Weisung; Bestellung« (17. Jh.), von dem beauftragen »jemandem einen Auftrag erteilen« (Anfang des 19. Jh.s) abgeleitet ist; betragen (mhd. betragen, im Sinne von »ausmachen« seit dem 17. Jh., reflexiv im Sinne von »sich aufführen, sich benehmen« seit dem 18. Jh.), daraus rückgebildet Betrag »bestimmte Geldsumme« (mhd. betrac »Vergleich«, in der heutigen Bedeutung seit dem 18. Jh.); eintragen (mhd. īn tragen »hineintragen«, in der Bedeutung »Gewinn bringen« seit dem 16. Jh., im Sinne von »einen Eintrag machen« seit dem 17. Jh.), dazu Eintrag (mhd. īntrac »Schaden, Nachteil« ‹noch in »Eintrag tun«, wozu beeinträchtigen, 17. Jh., aus der ostmitteld. Form »Eintracht« für »Eintrag«›, dann auch, seit dem 16. Jh., »Gewinn«), wozu einträglich »Gewinn bringend«; ertragen (im Sinne von »einbringen, Nutzen abwerfen« 16. Jh., heute veraltet, daraus aber rückgebildet Ertrag ‹17. Jh.›, im Sinne von »aushalten« ‹16. Jh.›, dazu erträglich »sich ertragen lassend; leidlich« ‹17. Jh.›, unerträglich ‹16. Jh.›); vertragen (mhd. vertragen, ahd. fartragan im Sinne von »ertragen«, dazu verträglich ‹mhd. vertregelich›; im Sinne von »etwas abmachen, einen Vertrag abschließen« heute veraltet, daraus aber rückgebildet Vertrag »rechtsgültige Abmachung« ‹15. Jh.›); zutragen ‹sich› »zu jemandem hintragen, bringen; sich ereignen« (16. Jh.), dazu Zuträger »jemand, der einem etwas heimlich berichtet« (mhd. zuotrager) und zuträglich »nicht schädlich« (17. Jh.; zu »zutragen« in der heute veralteten Bedeutung »nützen« oder zu dem veralteten Substantiv »Zutrag« »Nutzen«).
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