Duden - Das Herkunftswörterbuch
entmündigen
mündig»volljährig, geschäftsfähig«: Das Adjektiv (mhd. mündec) ist von dem unter ↑ "Vormund" behandelten Substantiv älter nhd. Mund »Schutz, Vormundschaft« abgeleitet. – Abl. : entmündigen (Anfang des 19. Jh.s).
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