Duden - Das Herkunftswörterbuch
erben
1Erbe»Hinterlassenschaft«: Der Ursprung dieses bei Germanen und Kelten schon früh bezeugten Rechtsbegriffes liegt in der Vorstellung des verwaisten schutzlosen Kindes. Das gemeingerm. Substantiv mhd. erbe, ahd. erbi, got. arbi, aengl. ierfi, schwed. arv »Erbschaft« ist urverwandt mit gleichbed. air. orbe, lat. orbus »beraubt«, griech. orphanós »verwaist«, armen. orb »Waise« und aind. árbha-ḥ »klein, schwach«; substantiviert »Kind« und geht zurück auf die idg. Wurzel * orbho- »verwaist; Waise«. Die ursprüngliche Bedeutung ist also »Waisengut«. Zu derselben Wurzel werden gewöhnlich ↑ "Arbeit" (eigentlich »schwere körperliche Arbeit eines verwaisten Kindes«) und ↑ "arm" (eigentlich »verwaist«) gestellt. Abl. : 2Erbe (gemeingerm. und kelt. bezeugt: mhd. erbe, ahd. erbo, arpeo, got. arbja, aengl. ierfa, aisl. arfi entsprechen gleichbed. air. orbe; beachte auch die Übereinstimmung der alten Rechtswörter got. ga-arbja und air. comarbe »Miterbe«); erben (zu 1Erbe; mhd. , ahd. erben, vgl. aengl. ierfan, aisl. erfa), dazu beerben (mhd. beerben) und vererben (mhd. vererben); erblich (15. Jh.; mhd. als Adverb erbelīchen); Erbschaft (mhd. erbeschaft, jetzt üblicher als 1Erbe).
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