Duden - Das Herkunftswörterbuch
Embargo
Embargo:Der Ausdruck für »(von einer Regierung verhängte) Ausfuhrsperre« ist zuerst im 19. Jh. bezeugt, und zwar mit der Bed. »Beschlagnahme (besonders von Schiffsfrachten)«, wie sie zuweilen noch heute vorkommt. Er ist aus gleichbed. span. embargo entlehnt, dem das span. Verb embargar »in Beschlag nehmen; behindern« zugrunde liegt. Dies geht auf vlat. * imbarricare »in Sperrschranken legen« zurück. Über das Grundwort galloroman. * barra »‹Sperr›balken« vgl. den Artikel ↑ "Barre".
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