Duden - Das Herkunftswörterbuch
Eigner
eignen:Das gemeingerm. Verb mhd. eigenen, ahd. eiganēn, got. (ga)eiginōn, engl. to own, schwed. ägna bedeutete als Ableitung von ↑ "eigen" zunächst »in Besitz nehmen, haben, geben«, wie es noch die nhd. Bildungen »sich aneignen, zueignen, übereignen, enteignen« zeigen. Die heute allein übliche Verwendung im Sinne von »sich zu oder für etwas eignen, geeignet sein« setzt sich seit etwa 1800 für »sich qualifizieren« durch. Die Bed. »passend sein, sich ziemen« ist schon frühnhd. bezeugt. Abl. : Eigner »Besitzer« (17. Jh.; jetzt, außer in »Schiffseigner«, veraltet); Eignung (älter nhd. für »Widmung«; jetzt für »Geeignetsein«). Nicht verwandt ist »ereignen« (s. d.).
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