Duden - Das Herkunftswörterbuch
eignen
eigen:Das altgerm. Adjektiv mhd. eigen, ahd. eigan, niederl. eigen, aengl. āgen (engl. own), schwed. egen ist das früh verselbstständigte 2. Part. eines im Dt. untergegangenen gemeingerm. Verbs mit der Bed. »haben, besitzen« (vgl. z. B. ahd. eigan, got. aigan, schwed. äga) und bedeutet demnach eigentlich »in Besitz genommen, besessen«. Eine altgerm. Ableitung lebt in ↑ "Fracht" fort. Außergerm. ist z. B. aind. īúē »besitzt« verwandt. In der alten Bedeutung wird »eigen« heute nur noch in der Zusammensetzung »leibeigen« (↑ "Leib") gebraucht. Sonst bedeutet es jetzt »zugehörig« (»das eigene Fleisch und Blut, der eigene Herd«) und steht auch für »selbst, selbstständig« (»mit eigener Hand, auf eigenen Füßen«). Daraus haben sich die Bedeutungen »besonder...; eigentümlich, seltsam« entwickelt (»ein eigenes Zimmer, ein ganz eigener Mensch«). Diese Bedeutungsvielfalt spiegelt sich auch in den zahlreichen Ableitungen und Zusammensetzungen sowie in mehreren Adjektiven auf -ig wie »eigenhändig, eigenmächtig, eigennützig, eigensinnig, eigenwillig«, die aus entsprechenden syntaktischen Fügungen zusammengebildet sind (aus »mit eigenen Händen« usw.). Im Einzelnen seien genannt die Ableitungen: Eigen »Besitztum« (gemeingerm. Substantivierung mhd. eigen, ahd. eigan usw.; das heute seltene Wort steckt auch in jetzt als adjektivisch empfundenen Fügungen wie »zu eigen haben, geben, es ist sein Eigen«); Eigenheit »‹charakterliche› Besonderheit« (mhd. eigenheit; in der Geniezeit um 1770 neu belebt); eigens »besonders« (18. Jh.); Eigenschaft »Wesensmerkmal« (so nhd. ; mhd. eigenschaft, ahd. eiginscaft bedeutet meist »Eigentum«), dazu Eigenschaftswort (2. Hälfte des 18. Jh.s); eigentlich (mhd. eigenlich bedeutete »‹leib›eigen«, als Adverb eigenlīche auch schon »ausdrücklich, bestimmt«; heute wird es im Sinne von »ursprünglich, wirklich, genau genommen« verwendet); Eigentum (mhd. eigentuom war besonders »freies Besitzrecht«), dazu Eigentümer (15. Jh.) und eigentümlich (frühnhd. »als Besitz eigen«; jetzt besonders von »Eigenheiten« gesagt, s. o.); eignen (s. d.).
eignen:
Das gemeingerm. Verb mhd. eigenen, ahd. eiganēn, got. (ga)eiginōn, engl. to own, schwed. ägna bedeutete als Ableitung von ↑ "eigen" zunächst »in Besitz nehmen, haben, geben«, wie es noch die nhd. Bildungen »sich aneignen, zueignen, übereignen, enteignen« zeigen. Die heute allein übliche Verwendung im Sinne von »sich zu oder für etwas eignen, geeignet sein« setzt sich seit etwa 1800 für »sich qualifizieren« durch. Die Bed. »passend sein, sich ziemen« ist schon frühnhd. bezeugt. Abl. : Eigner »Besitzer« (17. Jh.; jetzt, außer in »Schiffseigner«, veraltet); Eignung (älter nhd. für »Widmung«; jetzt für »Geeignetsein«). Nicht verwandt ist »ereignen« (s. d.).
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